Geschrieben am 30.12.2009 von Webmaster
Regelung Schwimmanzüge ab 2010
siehe Artikel auf der Homepage des DSV
Kassel (Fachsparte Schwimmen) Ab dem 01.01.2010 wird für den Bereich des Deutschen Schwimmverbandes (alle Veranstaltungen der Fachsparten Schwimmen - einschließlich Freiwasserschwimmen - und Masters) folgendes festgelegt:
1. Schwimmanzüge dürfen bei Männern aus einem, bei Frauen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und
- müssen bei Männern unterhalb des Bauchnabels enden;
- dürfen bei Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.
2. Während des Wettkampfes darf nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen.
3. Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, wasserdurchlässigem Gewebe beschaffen sein.
4. Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer Internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vor-behalten (Liste der von der FINA geprüften zugelassenen Modelle zu finden unter: http://www.fina.org).
Kassel, 23. Dezember 2009
Tjark Schroeder
Vorsitzender der DSV-Fachsparte Schwimmen
Ulrike Urbaniak
Vorsitzende der DSV-Fachsparte Masters